§9 Fanclub - Versammlung

1.) Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. In ihr hat jedes Mitglied eine Stimme, die nicht übertragbar ist. Die Versammlung wird durch persönliche, schriftliche Mitteilung an die Mitglieder eingeladen. Über die Versammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Versammlungsleiter und Schriftführer gezeichnet wird. Beschlüsse fasst die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen einer 3/4 Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder. Darüber hinaus hat die Mitgliederversammlung zwei Rechnungsprüfer zu wählen, die jeweils für ein Jahr ihr Amt ausüben. Wiederwahl der Rechnungsprüfer ist möglich. Die Fanclub - Versammlung von Ort und Zeit muss mindestens 14 Tage vorher vom Vorstand schriftlich bekannt gegeben werden. Hat ein Mitglied dem Vorstand seine E-Mail-Anschrift bekanntgegeben, so kann die Ladung per E-Mail erfolgen.

2.) Die Mitgliederversammlung beschließt über

a) den Rechenschaftsbericht des Kassenwartes

b) die Entlastung des Vorstandes

c) Neuwahlen des Vorstandes

d) die Festsetzung der Mitgliederbeiträge

e) Satzungsänderungen

f) und über Themen, die auf der Versammlung bekannt gegeben werden.