§11 Inkrafttreten

1.) Satzungsänderungen werden mit ihrer Beschlussfassung wirksam und sind unverzüglich in das Vereinsregister einzutragen.

2.) Diese Satzung wurde durch die Fanclub - Versammlung am 14.10.1994 in Wagenfeld beschlossen.

3.) Sie tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Diepholz in Kraft.