§4 Mitgliederschaft

1.) Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden.

2.) über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung eines Aufnahmeantrags kann der Beitrittswillige die nächste stattfindende Mitgliederversammlung anrufen, die dann über den Aufnahmeantrag mit einfacher Mehrheit entscheidet.

3.) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

4.) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung. Er ist jederzeit zum Ende eines Kalenderjahres möglich. 5.) Der Ausschluss kann erfolgen, wenn:

a) ein Fanclub - Mitglied außerhalb oder im Stadion Schlägereien, Krawalle oder Zerstörungen anzettelt bzw. sich daran beteiligt.

b) ein Fanclub - Mitglied seiner Beitragspflicht trotz Mahnung, länger als ein halbes Jahr nicht nachgekommen ist oder

c) sich sonstwie vereinsschädigend verhält.

d) Der Ausschluss unter § 4.5a erfolgt vom 1. Vorsitzenden sofort. Dem Fanclub - Mitglied wird keine Gelegenheit zur Rechtfertigung gegeben.

e) Der Ausschluss unter § 4.5b oder c erfolgt durch Vorstandsbeschluss mit einfacher Mehrheit. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung innerhalb von zwei Wochen gegeben werden.

7.) Die Mitgliederversammlung kann Ehrenmitglieder und Ehrenvorstandsmitglieder ernennen, die keinen Sitz und keine Stimme im Vorstand haben. Ehrenmitglieder und Ehrenvorstandsmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. Ein Fanclub - Mitglied wird mit Vollendung des 65. Lebensjahres automatisch zum Ehrenmitglied ernannt.