§2 Zweck und Aufgaben

 

1.) Der Fanclub bekennt sich zu der im Grundgesetz unseres Staates verankerten Staatsauffassung und freiheitlichen Grundordnung. Er ist an keine politische Partei und an keine Konfession gebunden.

2.) Zu den Aufgaben gehören im Einzelnen:

a) gemeinsame Besuche von Werder - Heimspielen

b) mehrtägige Fahrten zu Werder - Auswärtsspielen

c) Durchführung von gemütlichen Veranstaltungen

d) Teilnahme an Fußballturnieren

e) Durchführung eigener Turniere

f) Pflege der Freundschaft mit anderen Fan - Clubs

g) gemeinsame Zusammenarbeit mit dem Werder - Fan - Club - Dachverband gegen Gewalt außerhalb und im Stadion, sowie gemeinsame Ziele des Dachverbandes.

3.) Mittel des Fan - Clubs dürfen nur für die Satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Fanclub - Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Clubs.

4.) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Fanclub fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

5.) Der Zweck des Fanclubs ist es nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Er ist selbstlos tätig.