§8 Vorstand

1.) Der Vorstand des Fanclubs besteht aus:

einem 1. Vorsitzenden

einem 2. Vorsitzenden

einem 1. Kassenwart

einem 2. Kassenwart

einem 1. Schriftführer

einem 2. Schriftführer

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.Vorsitzende und der 2. Vorsitzende gemeinsam.

2.) Er führt den Fanclub in gemeinsamer Verantwortung für alle Aufgabenbereiche im Rahmen der Satzung. Der Vorstand ist gemeinsam berechtigt, den Fanclub nach innen und außen zu vertreten.

3.) Der Vorstand ist verpflichtet, in allen Namen des Fanclubs abzuschließende Verträge die Bestimmungen aufzunehmen, dass die Fanclub - Mitglieder nur mit dem Vereinsvermögen haften.

4.) die Vorstandsmitglieder werden einzeln durch die Fanclub - Versammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Die jeweils amtierenden Mitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit so lange im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt und in die Geschäfte übergeben worden sind.